"Lastenausgleich" hieß bisher, Eigentümer von Immobilien an aufgekommener Steuerschuld der BRD zu beteiligen. Die Gesetzesgrundlage zum Lastenausgleich wurde 2019 erneuert. Im beigefügten Rechner können Sie sich schnell eine Orientierung verschaffen, wie die Belastung aussehen könnte. Bei Fragen zu Hintergründen, klicken Sie bitte hier.