Europäische Sanierungspflicht für Ihre Immobilien: Alle Details

Bild: Nobles Einfamilienhaus mit Garten, das durch Sanierungspflicht aufgehübscht wird.

Die Europäische Union hat am 12.03.2024 eine Sanierungspflicht für sämtliche Gebäude beschlossen, sodass diese bis 2050 klimaneutral werden müssen. Jene Richtlinie betrifft alle Immobilien in Deutschland und wird erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer und Vermieter haben. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Details zur Sanierungspflicht und was Sie als Eigentümer jetzt tun müssen.



1. Was genau ist die Sanierungspflicht?


Die Europäische Union arbeitet seit 2021 an der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Am 12.3.2024 hat das Europäische Parlament die Neufassung der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie) beschlossen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, schrittweise die Energieeffizienz ihrer Gebäudebestände zu verbessern. Konkret bedeutet dies, dass:


- Alle Gebäude bis 2030 auf mindestens Energieeffizienzklasse E saniert werden müssen.


- Alle öffentlichen Gebäude bis 2027 auf mindestens Energieeffizienzklasse F saniert werden und bis 2028 als „Zero-Emission buildings“ gebaut werden, d.h. sie dürfen keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen.


- Alle Neubauten ab 2030 klimaneutral sein müssen, also nur noch „Zero-Emission buildings“ gebaut werden.



2. Welche Gebäude sind von der Sanierungspflicht betroffen?


Die Sanierungspflicht gilt für alle Gebäude in Deutschland, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Dazu gehören:


- Ein- und Mehrfamilienhäuser


- Bürogebäude, Gewerbeimmobilien


- Hotels, Krankenhäuser


- Schulen, öffentliche Gebäude



3. Welche Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich?


Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen hängen vom aktuellen Energieeffizienzstandard des Gebäudes ab. Um die Vorgaben der EU zu erfüllen, müssen in der Regel folgende Maßnahmen durchgeführt werden:


- Dämmung der Außenwände, des Dachs und der Kellerdecke


- Austausch der Fenster und Türen


- Einbau einer energieeffizienten Heizung


- Installation von Photovoltaik-Anlagen



4. Welche Fristen gibt es?


Die Frist für die Sanierung von Gebäuden auf Energieeffizienzklasse E ist der 1. Januar 2030. Für öffentliche Gebäude gilt eine Frist bis zum 1. Januar 2028. Neubauten ab 2030 müssen bereits klimaneutral sein.



5. Welche Fördermittel gibt es?


Die Bundesregierung stellt verschiedene Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden zur Verfügung. Dazu gehören:


- KfW-Förderprogramme


- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


- Förderprogramme der Länder und Kommunen



6. Was passiert, wenn ich die Sanierungspflicht nicht einhalte?

Eigentümern, die die Sanierungspflicht nicht einhalten, drohen Bußgelder. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich voraussichtlich an der theoretischen Jahresbruttomiete. Hierdurch können die Bußgelder eine empfindliche Höhe erreichen.



7. Fazit


Die Europäische Sanierungspflicht ist eine große Herausforderung für Eigentümer und Vermieter. Es ist jedoch wichtig, die Sanierungspflicht ernst zu nehmen und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen.


Sie möchten mehr über die Europäische Sanierungspflicht erfahren und wissen, welche konkreten Schritte Sie für Ihr Gebäude einleiten müssen? Oder fragen Sie sich, welche rechtlichen Ausnahmeregelungen hier Abhilfe schaffen können?


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Man sieht sich am anderen Ende des Tunnels.


VG, Maximilian Weigel


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