Flurschaden nach Karlsruher Urteil: Wer hat Geld übrig?

Nachdem Karlsruhe den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt hat, weil es sich dabei "nicht um ein zulässiges Haushaltsmanöver, sondern um verfassungswidrige Buchungstricks zur Umgehung der Schuldenbremse" handelte, habe man solchen "Taschenspielertricks" nun einen Riegel vorgeschoben.

Frühere Buchhaltungstricks korrigieren

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (53) sagte dazu: „Der Ampel fliegt ihre unseriöse Haushaltspolitik um die Ohren. Das Urteil ist eine gigantische Klatsche für die Ampel die jetzt ein 60-Mrd.-Loch im Haushalt hat. Sie haben Milliarden, die sie nicht hätten anrühren dürfen, genommen, um daraus ihre links-grünen Luftschlösser zu finanzieren. Gut, dass das oberste deutsche Gericht dem jetzt ein Ende gesetzt hat."

Vertagung des Haushalts 2024

Bevor nun der Bundeshaushalt für das kommende Jahr rechtssicher beschlossen werden kann, wird es nötig sein, die Rechtssicherheit der vergangenen Haushaltsjahre wiederherzustellen. Daher bleibt praktisch eine Verschiebung der neuen Beschlussfassung unumgänglich. Insbesondere mit bevorstehenden Feiertagen, könnte das neue Jahr somit theoretisch ohne Haushalt anlaufen.

Woher bekommen wir die Milliarden?

Zu den verbliebenen Optionen, um die entstanden Finanzierungslücken zu schließen, bleiben lediglich unangenehme Maßnahmen:

1. Sondersteuern für private Haushalte und Unternehmen

2. Schuldenbremse aussetzen durch Notstandsargumentation

3. Massive Ausgabenkürzungen mit Gefahr des Vertragsbruchs

Was bedeutet das für gesetzestreue Bürger?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat gezeigt, dass die bisherigen Buchhaltungstricks der Bundesregierung nicht länger toleriert werden. Es ist daher zu erwarten, dass die Regierung nach neuen Möglichkeiten suchen wird, um die entstandenen Finanzierungslücken zu schließen. Vor allem wohlhabende Steuerzahler könnten aufgrund der Sachlage nun in das Visier kreativer Legislatur geraten.


Viele Steuerzahler tragen bereits einen erheblichen Teil zur Finanzierung des Staates bei und wären froh, wenn die gleichen hohen Maßstäbe, die für Sie gelten, auch für unsere Verwaltung gelten würden.

Zum Glück gibt es Schutzmaßnahmen

Allerdings sollten wohlhabende Steuerzahler nicht in Panik geraten. Es gibt legale Schutzmaßnahmen und Strategien, die ihnen helfen können, ihre Belastungen zu reduzieren und ihr Vermögen zu schützen. Durch eine gezielte Beratung zeigen wir Ihnen, welche Vehikel für Ihren Einzelfall den größten Mehrwert bieten. Sie profitieren dabei von sorgfältig ausgearbeiteten juristischen Lösungen, die die meisten Auswirkungen der neuen Maßnahmen abfedern und ihr Vermögen langfristig sichern.


Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Bundesregierung die Bilanz aufbessern wird. Allerdings könnte es gefährlich sein, abzuwarten welche konkreten Maßnahmen zur Schließung der Finanzierungslücken ergriffen werden. Denn sobald Gesetze beschlossen sind, dürfte es deutlich schwieriger sein, sich gegen den Schadensfall zu versichern. Da ist es wie in der Versicherungsbranche.


Deshalb sollten wohlhabende Privatleute und Unternehmer ihre finanzielle Situation dahingehend prüfen, ob nicht eine individuelle Absicherung rechnerisch Sinn machen kann. Gerne beraten wir Sie hierzu kostenlos und unverbindlich. Wir verfügen im Netzwerk von Kapitos über jahrzehntelange Erfahrung mit privatrechtlichen Schutzmaßnahmen. Dabei ist ein Arsenal an Methoden zu Abschirmwirkung, Kaufkrafterhalt und Zinsschutz entstanden. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung (Vermögensschutz).


Oder informieren Sie sich selbst, warum es sich lohnen kann, das Jahr 2023 nicht ungeschützt auslaufen zu lassen (Wie schützen sich Hauseigentümer noch vor dem Jahreswechsel?).


Man sieht sich am anderen Ende des Tunnels. Viel Erfolg!


Max

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